1. Wenn der Mieter, aus welchem Grund auch immer, zum vereinbarten Termin in die Mietsache zurückkehrt
Kann, will oder will er nicht annehmen, so wird er den Vermieter hierüber unverzüglich informieren
Satz. Eine telefonische Mitteilung hierüber muss schriftlich per E-Mail erfolgen
bestätigt.
2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter folgende Stornokosten:
• 15 % des Gesamtmietpreises bei Stornierung mehr als 3 Monate im Voraus
Beginndatum der Mietzeit;
• 50 % des Gesamtmietpreises bei Stornierung zwischen 2 und 3 Monaten vor Mietbeginn;
• 70 % des Gesamtmietpreises bei Stornierung zwischen 2 und 1 Monat vor Mietbeginn;
• 100 % des Gesamtmietpreises bei Stornierung vor den letzten 14 Tagen der Mietdauer.
3. Wenn der Mieter während der Mietzeit keine Nutzung der Immobilie ankündigt
vermietet, bleibt er für den vollen Mietpreis haftbar.
4. Der Vermieter kann zusätzlich zu den Stornokosten einen Pauschalbetrag von 25 € berechnen
Verwaltungskosten berechnen.
5. Im Falle absoluter höherer Gewalt kann der Mieter einen Ersatz benennen.